Aufsichtsbehörden

Die Aufsichtsbehörden beaufsichtigen das Betreibungs- und Konkursamt und behandeln Beschwerden gegen dessen Verfügungen.

Untere Aufsichtsbehörde

Gegen die Verfügungen des Betreibungs- und Konkursamts kann innert 10 Tagen seit Kenntnis der Verfügung wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt geführt werden (Art. 17 SchKG).

Die Beschwerde ist schriftlich zu begründen und einzureichen bei:

Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt
Postfach
4001 Basel

Die untere Aufsichtsbehörde ist beim Zivilgericht Basel-Stadt angesiedelt und hat folgende Weisung erlassen:

Weisung betreffend die Berechnung des Existenzminimums vom 24.11.2009

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Obere Aufsichtsbehörde

Gegen den Entscheid der unteren Aufsichtsbehörde kann innert 10 Tagen seit Erhalt bei der oberen kantonalen Aufsichtsbehörde Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten und ist einzureichen bei:

Ausschuss des Appellationsgerichts Basel-Stadt
Bäumleingasse 1
4051 Basel

 

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