Videoüberwachung

Das Betreibungsamt Basel-Stadt wird videoüberwacht. Verantwortlich für die Videoanlage ist das Betreibungsamt Basel-Stadt, Leitung des Einleitungsverfahrens, Postfach 1432, 4001 Basel.

Wir nehmen den Schutz persönlicher Daten bei der Videoüberwachung sehr ernst und
halten uns strikt an die Regeln des Datenschutzgesetzes. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, warum wir eine Videoüberwachung haben und wie wir den Datenschutz gewährleisten.

Warum setzen wir eine Videoanlage ein?

Mit der Videoüberwachung wollen wir den Schutz unbeteiligter Kundschaft und der Mitarbeitenden erhöhen. Ebenso sollen die Einrichtungsgegenstände vor gewalttätiger Kundschaft geschützt werden. Im Fall von Übergriffen dient die Videoüberwachung der Beweisführung.

Aufbewahrungsfrist und Sichtung der Daten

Die Videoaufnahmen werden nach 7 Tagen gelöscht und können im Regelfall nicht gesichtet werden. Eine Sichtung der Bilder der Besucherzone findet ggfs. während und derjenigen in den Schaltern nur nach einem Ereignis statt. Der Zugriff auf aufgezeichnete Daten ist passwortgeschützt und nur unter Wahrung des 4-Augen-Prinzips möglich.

Hinweis auf die Videoüberwachung

Auf die Videoüberwachung wird durch Piktogramme hingewiesen.

Weitergabe an Strafuntersuchungsbehörden

Eine Weitergabe der Videoaufnahmen an die Strafuntersuchungsbehörden erfolgt nur im Zusammenhang mit einem Strafverfahren.

Verantwortliches Personal

Es liegt in der Verantwortung des Betreibungsamtes Basel-Stadt, dass die Personen, die Zugang zur Videoanlage haben, genügend geschult sind und die rechtlichen Bestimmungen über den Einsatz der Videoanlage kennen. Unbefugten ist der Zutritt nicht möglich.

Fragen zur Videoüberwachung

Für Fragen zur Videoüberwachung wenden Sie sich an die Leitung des Einleitungsverfahrens, Tel. 061 267 83 49.