Kosten
Zur Deckung der Kosten der Betreibungs- und Konkursverfahren werden Gebühren erhoben.
Die Kosten des Betreibungs- und Konkursamtes richten sich nach der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG). Sie belaufen sich auf folgende Beträge:
Betreibungsverfahren
Die Kosten des Zahlungsbefehls betragen:
Forderung CHF | Gebühr CHF |
---|---|
bis 100 | 12.30 |
über 100 bis 500 | 25.30 |
über 500 bis 1000 | 45.30 |
über 1000 bis 10'000 | 65.30 |
über 10'000 bis 100'000 | 95.30 |
über 100'000 bis 1'000'000 | 195.30 |
über 1'000'000 | 405.30 |
Kann die Schuldnerin oder der Schuldner nicht angetroffen werden und holt sie bzw. er in der Folge den Zahlungsbefehl bei der Post nicht ab, so entstehen weitere Kosten, die dem Gläubiger oder der Gläubigerin in Rechnung gestellt werden (so insbesondere für weitere ein bis zwei Versuche der PostLogistics AG CHF 27.35 sowie einen allfälligen Zustellversuch der Polizei CHF 40.00).
Unterliegt die betriebene Person der Konkursbetreibung, so fallen bei der Fortsetzung Kosten in gleicher Höhe wie für den Zahlungsbefehl an.
Die Kosten der Pfändung werden vorab durch das Ergebnis der Verwertung gedeckt. Der Gläubiger oder die Gläubigerin haftet jedoch für die Kosten, falls die Pfändung nicht durchgeführt werden kann oder das Ergebnis der Verwertung nicht ausreicht.
Konkursverfahren
Die Kosten des Konkursverfahrens werden grundsätzlich vorab aus der Konkursmasse gedeckt.
In folgenden Fällen wird jedoch ein Kostenvorschuss erhoben:
- bei der Konkurseröffnung auf Begehren des Schuldners oder der Schuldnerin (Insolvenzerklärung gemäss Art. 191 SchKG)
- bei der Konkurseröffnung auf Begehren eines Gläubigers oder einer Gläubigerin mit Wohnsitz im Ausland
- zur Durchführung des Konkurses nach dessen Einstellung mangels Aktiven
Über die Höhe des Kostenvorschusses erteilt die Kanzlei des Konkursamts Auskunft.
In allen Fällen haftet der Gläubiger, der das Konkursbegehren stellt, für die bis zur Einstellung mangels Aktiven entstehenden Kosten. Diese betragen je nach dem Aufwand zur Feststellung der Konkursmasse ca. 1'200-1'500 CHF, in Einzelfällen auch mehr.